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Jugendcafé - Internet

 

Im Jugendcafé stehen zwei Internetrechner, auf denen jeder chatten, surfen oder e-mails schreiben kann.

Für Hausaufgaben, Recherchen oder Referate gibt es noch einen gesonderten Rechner in einem extra Raum. Die Nutzung der PCs ist kostenfrei.


Vereinbarung über die Nutzung des Internet-Cafés im Paul-Gerhardt-Haus

1.

Die Angebote des Café richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 24 Jahren. Es gelten die allgemeinen Regeln des menschlichen Miteinanders insbesondere die Regeln des Jugendzentrums Paul-Gerhardt-Haus.

2.

Die Nutzungszeit beträgt maximal 30 Minuten. Es fallen keine Nutzungsgebühren an. Für Schul- und Ausbildungszwecke ist die Nutzung des PCs im unteren Büro nach vorheriger Anmeldung möglich.

3.

Im Bereich der PC-Arbeitsplätze ist das Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet.

4.

Es dürfen keine eigenen Disketten oder CD-Roms in die PCs eingelegt und Daten von diesen Datenträgern aufgerufen werden.

5.

Veränderungen an den Werkseinstellungen am Computer sowie die Vergabe von Passwörtern (z. B. für Bildschirmschoner) dürfen nur mit Genehmigung der MitarbeiterInnen erfolgen. Falls ihr Änderungswünsche habt, teilt diese bitte den MitarbeiterInnenn unserer Einrichtung mit.

6.

Jede Userin und jeder User muß seinen Platz nach der Internetsitzung sauber und ordentlich zurücklassen.

7.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verantwortlich für den Inhalt der von ihnen erstellten E-Mails, Newsartikel, Webseiten und anderen Veröffentlichungen. Beim Chatten oder der Teilnahme an Newsgroups sind die Höflichkeitsformen einzuhalten. Am anderen Ende sitzt auch ein Mensch.

8.

Auftretende Fehler und Schäden sind unverzüglich den MitarbeiterInnen zu melden.

9.

Für Schäden und Kosten, die durch mutwillige Manipulation an den technischen Geräten entstehen (Aufspielen von Viren, Würmern und Trojanern, Verändern und Löschen von Daten) haften die Verursacher.

10.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Insbesondere das Strafgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Datenschutzgesetz und das Urheberrecht sind zu beachten.
Deshalb ist es verboten:
Ø Volksverhetzende oder rassistische Propaganda und allgemein menschenverachtende Inhalte aufzurufen oder zu verbreiten
Ø Seiten mit strafbaren Inhalten wie Aufforderung zu Straftaten aufzurufen oder zu verbreiten
Ø Pornographische Bilder, Texte, Videos, sonstige Veröffentlichungen, die nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, aufzurufen oder zu verbreiten
Ø Andere NetzteilnehmerInnen zu beleidigen bzw. zu nötigen
Ø Dokumente, Bilder, Software und Musikdateien, die dem Urheberrecht unterliegen, herunter zu laden bzw. zu kopieren
Strafbare Handlungen gegen diese Gesetze und Rechte werden zur Anzeige gebracht.

11.

Jegliches strafbares Verhalten (Sachbeschädigung, Diebstahl usw.) wird zur Anzeige gebracht und mit Internet- und/oder Hausverbot geahndet.

12.

Bei Verstößen gegen die Regeln halten sich die MitarbeiterInnen der Einrichtung ein Internet- und / oder Hausverbot vor.

13.

Bei Fragen und Problemen stehen die MitarbeiterInnen gerne helfend zur Verfügung.


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