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1. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer (TN) bietet dem Jugendzentrum Paul-Gerhardt-Haus mit
der schriftlichen Anmeldung (bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten
eforderlich) den Vertrag verbindlich an. Jeder TN erhält nach seiner Anmeldung eine
Bestätigung, wodurch der Vertrag zustande kommt.
2. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von
50,- € zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Fahrtbeginn
unaufgefordert zu entrichten. Bei kurzfristigen Anmeldungen (ab 4 Wochen vor Fahrtbeginn)
ist der Gesamtbetrag unverzüglich einzuzahlen.
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3. Die ausgewiesenen Kosten für die einzelnen Fahrten und Freizeiten gelten nur für TN, die
ihren Wohnsitz in Münster haben.
3. Ein Rücktritt von der Freizeit kann nur
schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt des TN von der Freizeit können entstandene Kosten und
Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Tritt der Veranstalter zurück, werden eingezahlte
Beträge voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
4. Falls in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind in den Fahrtkosten Verpflegung,
Unterbringung sowie Hin- und Rückreise eingeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor,
Programmpunkte aufgrund besonderer organisatorischer Gegebenheiten oder höherer Gewalt
abzuändern. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein
Rückerstattungsanspruch.
5. Genaue Einzelheiten der Fahrt werden jedem TN spätestens 14 Tage vor Reisebeginn durch
einen Informationsbrief und / oder bei einem Vortreffen mitgeteilt.
6. Für Auslandsreisen ist ein Personalausweis oder ein Reisepaß erforderlich, der mindestens
noch 3 Monate gültig ist.
7. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass TN
auch ohne Begleitung von Betreuern nach deren Ermessen und mit deren Erlaubnis, angepaßt an
die örtliche Situation und das Alter des TN, ihre Freizeit teilweise selbständig gestalten
können.
8. Die Erziehungsberechtigten weisen ihr Kind darauf hin, dass es sich an die von den
Betreuer/innen aufgestellten Regeln und Bedingungen halten muss. Einfügung in die Gemeinschaft
und Teilnahme an den gemeinsamen Veranstaltungen wird erwartet. Bei besonderen
Schwierigkeiten innerhalb der Gruppe, die durch das Verhalten von einem TN entstehen, können
die Betreuer/innen nach vorherigen Abmahnungen veranlassen, dass dieser TN vorzeitig die
Gruppe verläßt. Eine Rückerstattung der Fahrtkosten erfolgt nicht. Zusätzliche Kosten gehen
zu Lasten von TN. Dies gilt auch bei vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus eigenem
Wunsch.
9. Erziehungsberechtigte oder deren Beauftragte müssen während der Fahrt erreichbar sein, um
ggf. bei auftretenden Schwierigkeiten mit den Betreuer/innen Rücksprache zu halten und
Maßnahmen zu veranlassen.
10. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Betreuer/innen
während der Fahrt bei der Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber TN nur haftbar zu machen
sind, wenn die Verletzung der Aufsichtspflicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der
Betreuer/innen zurückzuführen ist.
11. Für Schäden, die TN mutwillig verursachen, sind die Betreuer/innen nicht haftbar zu machen.
12. Alle mündlichen Vereinbarungen gelten stets vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.
13. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden unsere Allgemeinen Teilnahmebedingungen
zustimmend zur Kenntnis genommen.
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