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Freizeiten - Teilnahmebedingungen

 

1. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer (TN) bietet dem Jugendzentrum Paul-Gerhardt-Haus mit der schriftlichen Anmeldung (bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten eforderlich) den Vertrag verbindlich an. Jeder TN erhält nach seiner Anmeldung eine Bestätigung, wodurch der Vertrag zustande kommt.

2. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50,- € zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Fahrtbeginn unaufgefordert zu entrichten. Bei kurzfristigen Anmeldungen (ab 4 Wochen vor Fahrtbeginn) ist der Gesamtbetrag unverzüglich einzuzahlen.

Kontoinhaber: Ev. Kreiskirchenamt, Münster
Bankverbindung: KD-Bank
Bankleitzahl: 350 601 90
Kontonummer: 200 409 501 7

3. Die ausgewiesenen Kosten für die einzelnen Fahrten und Freizeiten gelten nur für TN, die ihren Wohnsitz in Münster haben.

3. Ein Rücktritt von der Freizeit kann nur schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt des TN von der Freizeit können entstandene Kosten und Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Tritt der Veranstalter zurück, werden eingezahlte Beträge voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

4. Falls in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind in den Fahrtkosten Verpflegung, Unterbringung sowie Hin- und Rückreise eingeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Programmpunkte aufgrund besonderer organisatorischer Gegebenheiten oder höherer Gewalt abzuändern. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch.

5. Genaue Einzelheiten der Fahrt werden jedem TN spätestens 14 Tage vor Reisebeginn durch einen Informationsbrief und / oder bei einem Vortreffen mitgeteilt.

6. Für Auslandsreisen ist ein Personalausweis oder ein Reisepaß erforderlich, der mindestens noch 3 Monate gültig ist.

7. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass TN auch ohne Begleitung von Betreuern nach deren Ermessen und mit deren Erlaubnis, angepaßt an die örtliche Situation und das Alter des TN, ihre Freizeit teilweise selbständig gestalten können.

8. Die Erziehungsberechtigten weisen ihr Kind darauf hin, dass es sich an die von den Betreuer/innen aufgestellten Regeln und Bedingungen halten muss. Einfügung in die Gemeinschaft und Teilnahme an den gemeinsamen Veranstaltungen wird erwartet. Bei besonderen Schwierigkeiten innerhalb der Gruppe, die durch das Verhalten von einem TN entstehen, können die Betreuer/innen nach vorherigen Abmahnungen veranlassen, dass dieser TN vorzeitig die Gruppe verläßt. Eine Rückerstattung der Fahrtkosten erfolgt nicht. Zusätzliche Kosten gehen zu Lasten von TN. Dies gilt auch bei vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus eigenem Wunsch.

9. Erziehungsberechtigte oder deren Beauftragte müssen während der Fahrt erreichbar sein, um ggf. bei auftretenden Schwierigkeiten mit den Betreuer/innen Rücksprache zu halten und Maßnahmen zu veranlassen.

10. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Betreuer/innen während der Fahrt bei der Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber TN nur haftbar zu machen sind, wenn die Verletzung der Aufsichtspflicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Betreuer/innen zurückzuführen ist.

11. Für Schäden, die TN mutwillig verursachen, sind die Betreuer/innen nicht haftbar zu machen.

12. Alle mündlichen Vereinbarungen gelten stets vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.

13. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden unsere Allgemeinen Teilnahmebedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen.


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